|
Auf der Grundlage des zweiten Justizmodernisierungsgesetzes vom 22.12.2006, zuletzt geändert durch BGBl. 2007 S. 2840, wurde das elektronische Mahnverfahren eingeführt. Für Rechtsanwälte und Inkassounternehmen besteht seit 01.12.2008 nur noch die Möglichkeit, gerichtliche Mahnbescheide auf elektronischem Weg zu beantragen.
Der Vorteil für den Mandanten besteht darin, dass sich das Mahnverfahren noch weiter verkürzt, da die Anträge unmittelbar bei Gericht vorliegen und sofort bearbeitet werden können.
Nach zwei Jahren Erfahrung kann eingeschätzt werden, dass die Bearbeitung der beantragten Mahnbescheide zügiger erfolgt. Bewährt hat sich auch, dass dem zentralen Mahngericht die Möglichkeit für den Einzug der Gerichtskosten gegeben wurde. Der Mahnbescheid wird beantragt und das Mahngericht wird danach eigenständig tätig, die Bearbeitungszeiten damit kürzer. Dies dürfte durchaus den Interessen des Gläubigers entsprechen.
|