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Wer im Ausland eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss damit rechnen, dass nunmehr die damit verbundenen Bußgeldbescheide auch in Deutschland vollstreckt werden, nachdem die von der EU dazu notwendigen Bestimmungen zur Anwendung kommen. Die EU-Regelungen zur Vollstreckung greifen bei Bußgeldern ab 70 Euro.
Ausgenommen davon ist das deutsch-österreichische Vollstreckungsabkommen von 1990: Unabhängig von den EU-Regelungen können auch in Zukunft österreichische Bußgelder ab einem Mindestbetrag von 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden.
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