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Am 19. Januar 2009 ist die Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. Damit werden ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse, die ab 19.01.2009 ausgestellt werden, in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn dem Inhaber zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Dies wird zur Folge haben, dass der Fahrer, der trotzdem mit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, obwohl ihm in Deutschland der Führerschein zuvor entzogen wurde, dann wohl eine Straftat wegen Fahren ohne Führerschein begeht.
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