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Kindergeld wird gegenwärtig für das erste und zweite Kind in Höhe von monatlich 184,00 EUR, für das dritte Kind in Höhe von 190,00 EUR und ab dem vierten Kind in Höhe von je 215,00 EUR monatlich gezahlt.
Die "Düsseldorfer Tabelle" wurde überarbeitet und wird ab 01.01.2011 angewandt.
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien ebenfalls entsprechend den Gesetzesänderungen angepasst. Im Vergleich zu der ab 01.01.2010 gültigen Unterhaltsleitlinie ergeben sich lediglich Änderungen bei der Höhe der Selbstbehalte Ziffer 21.2 (bei Erwerbstätigen); 21.3.1; 21.3.2 und 21.4. Hier wurden die Beträge leicht angehoben.
Auch beim Bedarf volljähriger Kinder mit eigenem Hausstand (Ziff. 13.1.2) wird nunmehr von einem etwas höheren Bedarf ausgegangen.
Im Übrigen - und hier insbesondere bei den Beträgen in der Unterhaltstabelle - ergeben sich keine Änderungen.
Die Leitlinien dienen dabei als Orientierung für den Regelfall einer Unterhaltsberechnung. Da sich jeder Sachverhalt in der Praxis jedoch anders darstellt, ist es daher auch erforderlich, dass die Unterhaltsverpflichtung in jedem Einzelfall geprüft wird und die Leitlinien nicht schematisch Anwendung finden.
Sollte für Sie eine Unterhaltsberechnung notwendig werden, sind wir gern bereit, Sie dabei zu unterstützen.
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